Eine Begehung ist kein Grund zur Panik, wenn die Grundlagen stimmen. Aus unserer Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen kennen wir die Punkte, bei denen es am häufigsten Nachfragen gibt. Diese Liste ersetzt keine Hygieneberatung, hilft aber, die typischen Lücken früh zu finden.

1. Der Hygieneplan ist aktuell und auffindbar

Klingt banal, ist aber oft der erste Stolperstein. Der Plan sollte zur Praxis passen, wie sie heute arbeitet. Neue Behandlungsräume, neue Geräte oder ein gewechseltes Desinfektionsmittel gehören eingetragen. Und jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter sollte wissen, wo er liegt.

2. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan beantwortet fünf Fragen

Ein guter Plan regelt für jeden Bereich: Was wird gereinigt, wann und wie oft, womit, wie genau und wer ist zuständig. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Plan im Ernstfall wenig wert.

3. Desinfektionsmittel: Präparat, Konzentration, Einwirkzeit

Verwenden Sie Mittel, die für den jeweiligen Zweck gelistet sind, zum Beispiel in der VAH-Liste. Bei angesetzten Gebrauchslösungen wird gern geprüft, ob Konzentration und Ansetzdatum auf dem Behälter stehen. Und ob die Einwirkzeit im Alltag tatsächlich eingehalten wird.

4. Farbcodierung bei Tüchern und Eimern

Damit Keime nicht von der Toilette ins Behandlungszimmer wandern, arbeiten professionelle Teams mit Farben: ein Farbsystem für Sanitärbereiche, eines für Behandlungsräume, eines für Empfang und Büro. Wichtig ist nicht, welche Farben Sie nutzen, sondern dass das System festgelegt ist und eingehalten wird.

5. Nachweisen können, was gemacht wurde

Gereinigt ist gut, dokumentiert ist besser. Wer zeigen kann, wann welcher Raum wie gereinigt und desinfiziert wurde, hat bei einer Begehung einen deutlich entspannteren Stand. Wir führen dafür für unsere Praxiskunden digitale Reinigungsprotokolle, die sich jederzeit abrufen lassen.

6. Lagerung von Reinigungsmitteln

Reinigungs- und Desinfektionsmittel gehören nicht neben Sterilgut oder Medizinprodukte. Ideal ist ein eigener Putzraum oder zumindest ein abgetrennter Schrank. Angebrochene Gebinde sollten verschlossen und beschriftet sein.

7. Klare Grenze zwischen Praxisteam und Reinigungsfirma

Dieser Punkt wird oft übersehen: Wer desinfiziert die Behandlungsliege zwischen zwei Patienten? Wer kümmert sich um Flächen am Behandlungsstuhl? Das Praxisteam erledigt in der Regel alles, was im laufenden Betrieb passiert, die Reinigungsfirma die Unterhaltsreinigung außerhalb der Sprechzeiten. Steht diese Aufteilung schriftlich im Plan, gibt es keine Lücken und keine doppelte Arbeit.


Sie möchten, dass Reinigung und Dokumentation bei der nächsten Begehung kein Thema mehr sind? Auf unserer Seite zur Praxisreinigung erfahren Sie, wie wir mit Arzt- und Zahnarztpraxen in München arbeiten.